Nutzungsbedingungen Stiftstheater und Schol

Die Mieterschaft des Stiftstheaters und der Schol erklärt sich mit folgenden Bedinungen einverstanden:

Übergabe
Die Raum- und Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort durch den Hauswart.

Stornierung
Bei einer Stornierung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 50.– erhoben.

Hausordnung

  • In allen Räumen gilt ein generelles Rauchverbot.
  • Übermässiger Lärm ist zu vermeiden. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist die Nachtruhe in und um die Geäude einzuhalten.
  • Alkoholausschank an Minderjährige ist untersagt.

Ordnung und Sicherheit

  • Eventuelle gesetzliche Bewilligungen sind von der Mieterschaft einzuholen.
  • Benutztes Geschirr ist abzuwaschen.
  • Vor dem Verlassen der Gebäude müssen alle Türen und Fenster geschlossen und sämtliche Lichter gelöscht werden.
  • Ausgänge, Fluchtwege und Feuerlöschposten dürfen während der Veranstaltung nicht blockiert werden.
  • Bei besonderen Anlässen wie Bällen und Messen ist die Mieterschaft verpflichtet, mindestens 4 Wochen vor dem Anlass mit der Feuerwehr Michelsamt Kontakt aufzunehmen.

Parkordnung
Es dürfen keine Fahrzeuge auf dem Stiftsareal abgestellt werden. Als Parkplätze stehen die Areale Schulhaus, Röteliparkplatz oder die blaue Zone in Beromünster zur Verfügung.

Haftung
Die Mieterschaft haftet für Schäden durch unsachgemässe oder übermässige Nutzung von Inventar oder Räumen. Geschirrbruch oder Verluste von Schlüsseln werden nach Aufwand verrechnet. Allfällige Mängel oder Schäden sind dem Hauswart umgehend zu melden.

Reinigung
Die Räumlichkeiten sind besenrein zu verlassen. Eine allfällige Nachreinigung durch den Hauswart wird mit CHF 40.– pro Stunde verrechnet.